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Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Fachkräfte binden, Zukunft sichern. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist Ihre Chance auf Mitarbeiterbindung.

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Machen Sie aus Ihrer gesetzlichen Pflicht eine Kür!

Nutzen Sie die Direktversicherung als einfache Lösung, um Ihren Teams im Rahmen der Entgeltumwandlung eine staatlich geförderte Absicherung zu bieten. Besonders für den Mittelstand schafft das BRSG moderne Rahmenbedingungen, von denen beide Seiten profitieren: Ihre Mitarbeitenden profitieren von einer deutlich höheren Rente, und Sie stärken Ihr Image durch einen Mehrwert, der der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird – und das zu geringen Kosten.

bAV – der Nutzen für Ihren Betrieb

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihrem Unternehmen wesentliche Vorteile, die über die reine Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinausgehen. Sie ist ein strategisches Mittel, das die Attraktivität Ihrer Arbeitgebermarke steigert.

bAV per Entgeltumwandlung – ein Gewinn für Unternehmen und Belegschaft

Bei der Entgeltumwandlung fließen Teile des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Da dieser Beitrag vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben investiert wird, reduziert sich das steuerpflichtige Einkommen. Diese staatlich geförderte Form der Vorsorge ist ein effizienter Hebel für Ihre Mitarbeitenden, um die spätere Rente aktiv zu erhöhen.

Ergänzend kann auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Rahmen der bAV geführt werden. Als Absicherung biometrischer Risiken ist sie rechtlich in die Altersvorsorge integriert und ermöglicht so eine günstige Absicherung der Arbeitskraft.

Die optimale Zuschuss-Höhe: Vom Pflichtbeitrag zum Benefit

Ein strategischer bAV-Zuschuss stärkt Ihre Arbeitgebermarke. Während 15% gesetzlich vorgeschrieben sind, signalisieren schon 30% echte Wertschätzung. Schaffen Sie einen Mehrwert, der viel bringt und wenig kostet. 

  • Gesetzliche Pflicht (15%): Bei Entgeltumwandlung müssen Arbeitgeber 15% Zuschuss geben, sofern SV-Beiträge eingespart werden. Da Arbeitgeber ca. 20% Lohnnebenkosten sparen, ist dieser Zuschuss für Sie oft kostenneutral.
  • Arbeitgeber-Benefit (30% – 100%): Höhere Zuschüsse steigern die Mitarbeiterbindung massiv und maximieren die spätere Rente. Solche Top-Konditionen machen Sie auf dem Bewerbermarkt hochattraktiv.
  • Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG): Für Gehälter unter 2.575€ monatlich (brutto) erhalten Unternehmen 30% staatlichen Zuschuss auf Ihre Beiträge direkt über die Lohnsteuer zurück – ein hochwirksames Instrument zur sozialen Absicherung.

Klassisch, nachhaltig, renditeorientiert – lassen Sie Ihre Mitarbeitenden entscheiden  

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unterscheiden sich ETFs, nachhaltige Anlagen und klassische Anlagen vor allem durch ihre Anlagestrategie, Kostenstruktur, Risikoprofil und Nachhaltigkeitskriterien.

ETFs bieten oft eine breit gestreute Indexabbildung, während klassische Anlagen auf Sicherheit und nachhaltige Anlagen auf ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) fokussieren.

Hierzu beraten wir Sie und Ihre Mitarbeitenden.

Zertifizierter Service – stark für Ihre Teams

Wir gehen mit gutem Beispiel voran: Als Great Place to Work® zertifiziert stehen wir für glaubwürdige, faire Führung und die aktive Förderung unserer Mitarbeitenden. Dieses Verständnis prägt auch unsere Arbeit für Kunden. Mit TÜV-qualifiziertem Qualitätsmanagement, praxisnahen Konzepten und gelebter Service-Exzellenz verbinden wir Pflicht und Kür – für verlässliche Vorsorge und begeisternde Beratung Ihrer Teams.

  • Professioneller Partner für betriebliche Altersvorsorge und Expertise.
  • Beratung für betriebliche Altersvorsorge bei Corporate Pension Partner.
  • Beratungsgespräch zur betrieblichen Altersvorsorge bei Corporate Pension Partner.
  • Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge für Agenturen und Unternehmen.
  • Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen.
  • Beratung für betriebliche Altersvorsorge im Agenturbranche.

Fragen & Antworten

Kompakt-Infos für Arbeitgeber

  • Aktuell sind Beiträge bis zu 338 € monatlich (4.056 € jährlich) frei von Sozialabgaben. Dies ist die Schwelle, bis zu der Sie als Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Lohnnebenkosten sparen und den gesetzlichen 15 %-Zuschuss gewähren müssen. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 63 EstG gilt für Beiträge bis zu 676 € monatlich (8.112 € jährlich). Beiträge zwischen 338 € und 676 € sind zwar steuerfrei, aber bereits sozialversicherungspflichtig. 

  • Die fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage (Pensionszusage). Sie ermöglichen Arbeitgebern, über unterschiedliche externe oder interne Versorgungszusagen Leistungen für die Altersvorsorge der Mitarbeiter zu erbringen, wobei die Direktversicherung der gängigste ist.

  • Seit dem 1. Januar 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss von 15% bei Entgeltumwandlung in allen Durchführungswegen verpflichtend (außer bei der Unterstützungskasse), sofern keine Einsparung an SV-Beiträgen erfolgt. Diese Pflicht gilt seit 2019 für Neuverträge und seit 2022 auch für Bestandsverträge. 
     
    Zusätzlich sind mittlerweile für regulierte Pensionskassen Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zur Insolvenzsicherung zu zahlen. Wir übernehmen für Sie die Überwachung der Zuschüsse und die Meldung der notwendigen Werte an den PSV.

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